Die Benützung des Kinderspielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und Eltern haften für Ihre Kinder.
Grundsätzlich ist der Kinderspielplatz für die Kinder der Sporttreibenden Eltern, Großeltern, BesucherInnen vorgesehen. Bis auf Wiederruf können aber auch alle anderen Kinder den Spielplatz benutzen.