Die Benützung des Kinderspielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und Eltern haften für Ihre Kinder.
Grundsätzlich ist der Kinderspielplatz für die Kinder der sporttreibenden Eltern, Großeltern und BesucherInnen vorgesehen. Bis auf Widerruf können aber auch alle anderen Kinder den Spielplatz benutzen.


